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Vermieter und Kapitalanleger

Immobilienbesitzer

Steuerberatung für Immobilienbesitzer und Kapitalanleger ist unsere Kernkompetenz. Da eine Immobilieninvestition für Privatpersonen oft die größte Investition im Leben ist, hat sie herausragende Bedeutung. Gleichzeitig ist die Entscheidung zum Erwerb oder zur Veräußerung von Immobilien bei Selbstnutzern und Vermietern von den unterschiedlichsten steuerlichen Faktoren beeinflusst. Es stellen sich Fragen z. B. nach

  • der Höhe der Grunderwerbsteuer. Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage?

  • steuerlichen Förderungen. Wird Denkmal-Abschreibung gewährt und wenn ja, wieviel?

  • Abschreibungen. Wie hoch sind die jährlichen Normalabschreibungen?

  • Sanierungsaufwand. Kann ich Renovierungsmaßnahmen nach Erwerb sofort absetzen?

  • Ausbauaufwand. Wie wird das neu ausgebaute Dachgeschoss steuerlich behandelt?

  • Zinsen. Wie muss die Finanzierung gestaltet sein, damit der Zinsaufwand steuermindernd wirkt?

  • gemischter Nutzung: Wie werden die Kosten aufgeteilt, dass sie maximal absetzbar sind?

  • gewerblicher Vermietung: Wie verhält es sich mit der Umsatzsteuer?

  • Veräußerungsgewinn: Ist ein Veräußerungsgewinn steuerfrei oder nicht?

  • Grundstückshandel: Liegt bereits Gewerblichkeit vor, obwohl man kein Unternehmen hat?

Wertpapieranleger und Fondsanteilsbesitzer

Im Bereich der Kapitalanlagen in Wertpapieren hat sich eine Vielzahl von Anlageprodukten etabliert. Gleichzeitig hat der Steuergesetzgeber hierzu ein hochkomplexes Steuerrecht entwickelt, obwohl die sog. Abgeltungssteuer eigentlich eine Vereinfachung bewirken sollte. Regelmäßig ergeben sich deshalb in diesem Bereich Fragen nach:

  • Anlage Kap: Muss eine Anlage Kap erstellt werden?

  • Steuerbescheinigung der Bank: Ist sie vollständig und richtig?

  • Erträgnisaufstellung: Wie wird sie korrekt in die Erklärung eingearbeitet?

  • Ausländische Kapitalertragsteuern: Anrechnung oder Vergütungsantrag?

  • Verlustnutzung: Wann können Veräußerungsverluste mit Gewinnen verrechnet werden?

  • Geschlossene Fonds: Ergeben sich tatsächlich die prospektierten Steuervorteile?

Schenkungen und Erbschaften

Im Falle unentgeltlicher Vermögensübertragungen kann eine erhebliche Belastung mit Schenkungs- bzw. Erbschaftsteuer drohen. Zudem ergeben sich schwierige Fragen nach der Bewertung des zu übertragenden Vermögens.

Steht eine Schenkung oder Erbschaft an, ist es notwendig, rechtzeitig eine Planung diese Vorgangs vorzunehmen. Durch geschickte Gestaltung lassen sich legal gesetzliche Freibeträge nutzen. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrungen bei dieser Planung sowie bei der Anfertigung der entsprechenden Erbschaft- oder Schenkungssteuererklärung.

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