Sie wollen im Privatbereich oder in Ihrem Unternehmen etwas optimieren, wissen aber nicht, ob es steuerliche Auswirkungen hat? Dann kommen Sie zu uns und lassen sich aufklären. Aber bitte vor Umsetzung der Maßnahme, damit Sie nicht nur noch auf „rettende Beratung“ zurückgreifen können.
Für Unternehmen und mittelständische Konzerne bieten wir Beratungsleistungen zu Fragen der Gestaltung Ihrer steuerlichen Verhältnisse etwa über Unternehmensverbindungen (z. B. Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträge zwecks Optimierung steuerlicher Verlustnutzung), bei anstehenden Umstrukturierungen wie Beteiligungsverkäufen und -Akquisitionen oder bei Umwandlungen (Verschmelzung, Spaltung, Formwechsel, Ausgliederung). Ferner beraten wir Sie über Aspekte der Nachfolgeplanung.
Außerdem werden Sie als Mandant unseres Hauses einer ständigen Analyse hinsichtlich der Relevanz anstehender Steuerrechtsänderungen unterzogen, d. h. wir greifen wenn möglich den steuerverschärfenden Gesetzes- und Rechtsprechungsänderungen vor und ergreifen zusammen mit Ihnen sinnvolle Maßnahmen zur Vermeidung von Steuerbelastungserhöhungen.