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Jahresabschluss

Bilanz und Analyse

Als Unternehmer sind Sie gesetzlich verpflichtet, einmal im Jahr „Bilanz zu ziehen“. Aber nicht nur zur Erfüllung der handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten zur Aufstellung der Handelsbilanz und der Steuerbilanz ist dies sinnvoll. Durch moderne Bilanzanalysemethoden lassen sich auch betriebswirtschaftliche Stärken und Schwachstellen erkennen. Deshalb fügen wir auf Wunsch jedem von uns erstellten Jahresabschluss einen ausführlichen Erläuterungsbericht mit Bilanzanalyse bei, woraus sich dann Rückschlüsse auf Handlungsbedarf ziehen lassen.

Je nach Auftragserteilung fügen wir eine berufsständische Bescheinigung über unsere Tätigkeit bei. Ihrem Kreditinstitut liefern Sie somit eine aussagefähige Unterlage, die Vertrauen in die von Ihnen mitgeteilten Zahlen und Werte schafft, ein unbedingtes Must-have im Vorfeld von Finanzierungsverhandlungen. In Bezug auf die Steuerbilanz geht es um die Nutzung der gesetzlich vorgesehenen Bewertungsspielräume, die den steuerlichen Gewinn möglichst weitgehend mindern, um Ihr Unternehmen nicht einer zu hohen Steuerbelastung zu unterwerfen.

Selbstverständlich können Sie Ihren (selbst erstellten) Jahresabschluss auch durch unsere Geschäftsführer im Rahmen ihrer Wirtschaftsprüferkanzleien handelsrechtlich prüfen lassen, mit dem Ziel einer uneingeschränkten Testierung durch einen Wirtschaftsprüfer.

EÜR für Freiberufler (z.B. Wissenschaftler, Rechtsanwälte, Ärzte, Musiker und andere Künstler)

Für unsere freiberuflich tätige Mandantschaft fertigen wir die jährliche Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gemäß § 4 Abs. 3 EStG an (sog. „EÜR“). Sie dient zur Ermittlung des zu versteuernden Gewinns aus der freiberuflichen Tätigkeit und ist streng an den Zahlungsflüssen orientiert.

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  • Kompetenz bei aufwandsorientierter Vergütung
  • Persönliche Betreuung und kurzer Draht
  • Effizienz durch maximale Digitalisierung